Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierbetreuerin Manuela Rajić (Pfötchen-Nanny, im nachfolgenden Tierbetreuer genannt), wohnhaft in Gell´sche Str. 78, 41472 Neuss, und dem/der Tierhalter(in) (im nachfolgenden Tierhalter genannt)

In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Geltungsbereich

Gegenstand des Betreuungsvertrages ist die Betreuung/Versorgung eines oder mehrerer Haustiere des unterzeichnenden Tierhalters. Zu den allgemein zu betreuenden Tieren zählen Hunde, Katzen, Vögel, diverse Kleintiere, wie z.B. Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Degus, Ratten, Chinchillas, etc. Grundsätzlich ausgenommen sind Reptilien jeglicher Art sowie Spinnen und Spinnentiere, sowie die von dem Tierbetreuer abgelehnten Tierarten.

Es gilt deutsches Recht.

Vertragsschluss/Vertragslaufzeit

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch beide Vertragsparteien kommt der Betreuungsvertrag zustande. Dieser wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Sofern der Tierbetreuungsvertrag noch nicht wirksam zustande gekommen ist, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf den angefragten und im Angebot aufgelisteten Buchungszeitraum.

Der Tierbetreuung steht es frei, auch bei Abgabe eines Angebotes, weitere Buchungsanfragen entgegenzunehmen und ggf. ein Angebot abzulehnen.

Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift im Betreuungsvertrag, die AGBs des Tierbetreuers vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.

Tierbetreuung

Der Tierhalter versichert, dass

  • sein Tier sozialverträglich, gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, ausreichend geimpft und entwurmt ist.
  • er im Krankheitsfall des Tieres für eventuelle Tierarztkosten alleinig aufkommt.
  • bei Hunden eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das/die zu betreuende(n) Hund(e) besteht. Die Police ist bei Abschluss des Betreuungsvertrages, bzw. auf Wunsch des Tierbetreuers vorzulegen.
  • der zu betreuende Hund nicht gefährlich und es bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden mussten.
  • die Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Tierbetreuer ansteckende Erkrankungen der Tiere rechtzeitig mitzuteilen. Der Tierbetreuer kann die Betreuung auf Grund dessen jederzeit absagen, um andere Tiere, bzw. Kunden nicht zu gefährden.

Der Tierhalter verpflichtet sich ferner genügend Futter, Zubehör bzw. Einstreu kostenlos und gut sichtbar zur Verfügung zu stellen und die Kosten, sowie den Aufwand/Fahrtkosten für ggf. zusätzlich benötigtes Verpflegungsmaterial, zu begleichen. Bei den zu gebenden Medikamenten zusätzlich auf einem Zettel die Art, Menge / Anzahl zu notieren und gut sichtbar dazu zu legen.

Der Tierhalter ist verpflichtet, dem Tierbetreuer rechtzeitig mitzuteilen, wenn seine Hündin läufig ist oder wenn das zu betreuende Tier verhaltensauffällig war oder ist.

Sofern die Tierbetreuung in privaten (Wohn-)räumen des Tierhalters stattfindet, verpflichtet sich der Tierhalter, den Tierbetreuer über etwaig in den Privaträumen vorhandene technische Vorrichtungen zu informieren, die zur, insb. auch verdeckten, Anfertigung und Speicherung von Bild- und Tonaufnahmen des Tierbetreuers objektiv geeignet sind. Der Tierhalter verpflichtet sich ferner, entsprechende technische Vorrichtungen während der Dauer der Tierbetreuung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Tierbetreuers einzuschalten und insb. zu nutzen.

Der Tierbetreuer versichert, dass

  • mit großer Sorgfalt jedes einzelne Tier art- und verhaltensgerecht versorgt wird.
  • im Krankheitsfall des Tieres versucht wird, den Tierhalter oder die weitere angegebene Kontaktperson umgehend telefonisch zu erreichen.
  • wenn der Tierhalter oder die weitere angegebene Kontaktperson nicht zu erreichen sind und die Erkrankung als Notfall eingeschätzt wird, das Tier auch ohne telefonische Rücksprache zum Tierarzt gebracht wird.
  • Ist der vom Tierhalter angegebene Tierarzt nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall, ist der Tierbetreuer berechtigt, den Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Tierhalter in voller Höhe inkl. Zeitaufwand u. Fahrtkosten laut Preisliste zu tragen bzw. zu übernehmen. Dies gilt auch im Todesfall des Tieres. Die Beurteilung eines Notfalls obliegt dem Tierbetreuer.
  • Ist eine medizinische Behandlung (z.B. Medikamentengabe) erforderlich, sind der Behandlungsplan und die dafür benötigten Medikamente gut sichtbar bereit zu legen.

Der Tierhalter hat jederzeit das Recht, sich während der Betreuungszeit bei der Tierbetreuung nach dem Wohl seines Tieres/seiner Tiere zu erkundigen. Die Tierbetreuung ist verpflichtet hierüber wahrheitsgemäße Aussagen zu machen.

Betreuungsabwicklung

Terminwünsche erfolgen vorab in mündlicher oder schriftlicher Form und werden bei freier Verfügbarkeit durch den Tierbetreuer bestätigt.

Nach einer Beauftragung (mündlich oder schriftlich) ist für jeden gebuchten Termin bzw. für jedes gebuchte Paket eine Betreuungsvereinbarung auszufüllen und beiderseits zu unterschreiben.

Diese beinhaltet, neben dem zu betreuenden Tier/Kundennummer und dem Ausführungstag/Uhrzeiten bzw. dem Betreuungszeitraum eine grundlegende Beschreibung der gebuchten Betreuungstätigkeiten.

Voraussetzung für eine Betreuungsvereinbarung ist jedoch ein bestehender Betreuungsvertrag, der vor Inanspruchnahme der ersten Betreuung zwischen dem Tierhalter und dem Tierbetreuer, ggf. beim Erstbesuch, geschlossen wird.

Stornierung gebuchter Betreuungstermine

Der Tierhalter und Tierbetreuer können die Betreuung bis zu 10 Kalendertage kostenfrei vor dem Betreuungstermin stornieren. Ansonsten steht der Tierbetreuer in der Pflicht, die Betreuung durchzuführen. Abweichungen davon werden schriftlich festgelegt. Erfolgt die Stornierung durch den Tierhalter nicht fristgerecht, wird diesem die Hälfte der vereinbarten Betreuungskosten (exkl. Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Wird die Betreuung durch den Tierhalter innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem ersten Betreuungstag storniert, oder während der Betreuungszeit gekürzt, werden die vollen Betreuungskosten (exkl. Fahrtkosten) fällig.

Coronabedingt wird eine Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Betreuungsbeginn (komplett), oder bei einem Abbruch während der Betreuungszeit (restlichen Tage), mit 50 % der vereinbarten Betreuungskosten (exkl. Fahrtkosten) berechnet. Hierfür ist ein geeigneter Nachweis innerhalb von 14 Tagen ab Stornierung vorzulegen.

Soweit der Tierbetreuer kurzfristig an der Wahrnehmung der Betreuung verhindert sein sollte, ist der Tierhalter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Solche Ausnahmen sind namentlich Krankheit, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehr oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, welche eine Wahrnehmung der Betreuungsleistungen unmöglich machen. Die vereinbarten Kosten für den ausgefallenen Termin müssen insoweit vom Tierhalter nicht entrichtet werden. Eine etwaige im Vorfeld entrichtete Zahlung des Tierhalters wird auf Wunsch des Tierhalters entweder binnen 14 Tagen durch den Tierbetreuer erstattet oder mit künftigen Leistungen des Tierbetreuers verrechnet.

Im Falle einer Erkrankung des Tierbetreuers, ist dieser berechtigt, eine Person seiner Wahl mit der Betreuung zu beauftragen. Eine entsprechende Eignung der Aushilfsperson wird durch den Tierbetreuer versichert. Für die Haftung der Aushilfsperson gilt § 278 BGB entsprechend.

Medizinische Notfälle

Im Falle eines auftretenden medizinischen Notfalls bzw. wenn situationsbedingt ein schnelles Handeln erforderlich ist, ist der Tierbetreuer verpflichtet – sofern es die Situation zulässt – den Tierhalter bzw. die evtl. im Betreuungsvertrag angegebene Person umgehend zu kontaktieren, über den Sachverhalt zu informieren und ggf. weitere Schritte abzuklären.

Der Tierhalter hat ggf. eine weitere Kontaktperson zu nennen, welche der Tierbetreuer bei Nichterreichen anstatt dessen kontaktieren kann, insofern situationsbedingt schnelles Handeln erforderlich ist.

Die Behandlung des Tieres beim entsprechenden Tierarzt, erfolgt nach dessen AGB.

Sämtliche Kosten der Behandlung sind vom Tierhalter zu bezahlen und werden, wie im Betreuungsvertrag vereinbart, abgewickelt.

Die Fahrtkosten und der Zeitaufwand zum/beim Tierarzt sind nach der jeweils gültigen Preisliste des Tierbetreuers zu vergüten.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung ist entweder im Voraus oder innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Leistung zu entrichten. Die Bezahlung kann in bar, per Überweisung auf das Bankkonto oder per PayPal-Überweisung erfolgen.

Der Tierbetreuer behält sich vor, Preisanpassungen, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung, durchzuführen.

Die Betreuung umfasst, die in der Betreuungsvereinbarung gebuchten Leistungen.

Als Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ein Vorstellungstermin, sowie der Termin für die Schlüsselübergabe wird pauschal mit 10 € berechnet.

Haftung des Tierhalters

Der Tierhalter haftet für die Schäden, welche durch sein Tier entstanden sind. § 833 BGB findet vollumfänglich Anwendung. Ein entsprechender Gesetzesauszug ist als Anlage den vorliegenden AGB beigefügt.

Hat ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit, trägt der Tierhalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Betreuungstiere.

Wird eine Erkrankung oder eine Verhaltensauffälligkeit seitens des Tierhalters bewusst verschwiegen, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierhalters. Der Tierbetreuer übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden, oder Folgeschäden.

Haftung des Tierbetreuers

Für die Haftung des Tierbetreuers an Schäden, denen das Tier einem Dritten in der in § 833 BGB bezeichneten Weise zufügt, gilt § 834 BGB entsprechend. Ein Gesetzesauszug ist als Anlage den vorliegenden AGB beigefügt.

Der Wohnungsschlüssel des Tierhalters ist, sofern eine Betreuung innerhalb der Wohnung/Haus erforderlich ist, rechtzeitig an den Tierbetreuer zu übergeben. Erfolgt die Schlüsselübergabe in den Briefkasten des Tierhalters , übernimmt der Tierbetreuer dafür keine Haftung.

Der Tierbetreuer ist verpflichtet, die zum Zweck der Leistungserbringung überlassenen Gegenstände und Unterlagen sorgfältig zu verwahren und diese nach Beendigung der Betreuung auf Anforderung an den Tierhalter zurückzugeben. Für hierbei entstehende Schäden, die der Tierbetreuer aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, übernimmt er die volle Haftung. Eine Haftung für Schäden an Pflanzen wird ausgeschlossen.

Der Tierbetreuer haftet nicht für Schäden, z.B. an Zubehör und Einrichtung oder an den Tieren selbst, die während der Betreuungszeit, durch Dritte, durch die Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen.

Für Tiere, die laut Tierhalter „Freigänger“ sind übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für Verletzungen des Tieres oder einer Rückkehr des zu betreuenden Tieres.

Eine Haftung für Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie im Falle eines Ablebens des Tieres wird nicht übernommen.

Weiterhin haftet der Tierbetreuer nicht für Schadensersatzansprüche, welche durch falsche oder unvollständige Angaben des Tierhalters ursächlich sind.

Schäden am Tier sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Alle tiermedizinischen Versorgungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für etwaige Folgeschäden übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.

Kündigung des Betreuungsvertrages

Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit einer Frist von 10 Tagen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist/sind innerhalb der Kündigungsfrist noch ein, bzw. mehrere Betreuungstermin(e) vereinbart, so verlieren diese durch die Vertragskündigung nicht ihre beidseitige Wahrnehmungspflicht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei schwierigen oder aggressiven Hunden, und bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Information über und Nutzung von technischen Vorrichtungen, bleibt hiervon unberührt. In solchen Fällen ist der Tierbetreuer insbesondere berechtigt, die Betreuung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Ausschlussklausel

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach deren Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Die Nichteinhaltung dieser Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.  Lehnt die Gegenseite den Anspruch in Textform ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

Diese Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und ebenfalls nicht bei grob fahrlässigen oder bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen.

Schriftformerfordernis

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis selbst kann auch nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien verzichtet werden. Das Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei individuellen Abreden, die zwischen den Parteien nach Vertragsschluss mündlich ausgehandelt werden (§ 305 b BGB).

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen bei Vertragsabschluss nicht.

Informationen zum Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Manuela Rajić, Pfötchen-Nanny, Gell’sche Str. 78, 41472 Neuss, Deutschland, Tel.: 0151/53279101, E-Mail: m.rajic@pfoetchen-nanny.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

  1. Tierbetreuung
    1.1 Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der Betreuung des Tieres verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht mit dem Betreuungsverhältnis in Verbindung stehen, erfolgt nicht. Es werden personenbezogene Daten an Dritte nur dann vermittelt, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig sind, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.

Der Tierhalter erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die im „Vertrag“ ermittelten Informationen gespeichert werden.
1.2 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Tierbetreuungsvertrag erhobenen personenbezogenen Daten in die elektronische Kundendatei des Tierbetreuers aufgenommen werden. Dazu ist das Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung/Betreuungsvertrages Voraussetzung.
1.3 Sofern der Tierhalter im Betreuungsvertrag die Erlaubnis erteilt hat, vom Tierbetreuer selbst erstellte Fotos/Videos des Tieres auf der Webseite www.pfoetchen-nanny.de sowie auf der betreuereigenen Facebook-Seite zu veröffentlichen, besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber des Tierbetreuers für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internetseiten – zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und dessen anschließender Nutzung durch Dritte.

2) Kontaktaufnahme per Webformular

Der Betreiber dieser Seite (www.pfoetchen-nanny.de) nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit mir (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche dies sind, können Sie aus dem Kontaktformular ersehen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist mein berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

3) Rechte des Betroffenen
3.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die ich Sie nachstehend informiere:
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.
3.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN ICH IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUNDMEINES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITE, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDE ICH DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN ICH ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KANN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

4) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
4.1 Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft, bzw. das Betreuungsvertragsverhältnis beendet wird.
4.2 Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
4.3 Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

5) Datenverarbeitung zur Zahlung per PayPal
Bei Zahlung via PayPal werden Ihre Zahlungsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung an die PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und nur insoweit, als dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. PayPal behält sich die Durchführung einer Bonitätsauskunft vor. Hierfür werden Ihre Zahlungsdaten gegebenenfalls gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis des berechtigten Interesses von PayPal an der Feststellung Ihrer Zahlungsfähigkeit an Auskunfteien weitergegeben. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung in Bezug auf die statistische Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit verwendet PayPal zum Zwecke der Entscheidung über die Bereitstellung der jeweiligen Zahlungsmethode. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte enthalten (sog. Score-Werte). Soweit Score-Werte in das Ergebnis der Bonitätsauskunft einfließen, haben diese ihre Grundlage in einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren. In die Berechnung der Score-Werte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Weitere datenschutzrechtliche Informationen, unter anderem zu den verwendeten Auskunfteien, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von PayPal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full. Sie können dieser Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit durch eine Nachricht an PayPal widersprechen. Jedoch bleibt PayPal ggf. weiterhin berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, sofern dies zur vertragsgemäßen Zahlungsabwicklung erforderlich ist.

6) SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an mich als Seitenbetreiber senden, nutzt diese Website eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass internetbasierte Datenübertragungen Sicherheitslücken aufweisen können und ein lückenloser Schutz vor Zugriffen durch Dritte somit unmöglich ist.

7) Es gilt die aktuell gültige Datenschutzerklärung, die jederzeit auf der Internetseite www.pfoetchen-nanny.de eingesehen und heruntergeladen bzw. auf Wunsch in ausgedruckter Form übergeben werden kann.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tierbetreuerin Manuela Rajić (Pfötchen-Nanny, im nachfolgenden Tierbetreuer genannt), wohnhaft in Gell´sche Str. 78, 41472 Neuss, und dem/der Tierhalter(in) (im nachfolgenden Tierhalter genannt)

In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Geltungsbereich

Gegenstand des Betreuungsvertrages ist die Betreuung/Versorgung eines oder mehrerer Haustiere des unterzeichnenden Tierhalters. Zu den allgemein zu betreuenden Tieren zählen Hunde, Katzen, Vögel, diverse Kleintiere, wie z.B. Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Degus, Ratten, Chinchillas, etc. Grundsätzlich ausgenommen sind Reptilien jeglicher Art sowie Spinnen und Spinnentiere, sowie die von dem Tierbetreuer abgelehnten Tierarten.

Es gilt deutsches Recht.

Vertragsschluss/Vertragslaufzeit

Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages durch beide Vertragsparteien kommt der Betreuungsvertrag zustande. Dieser wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Sofern der Tierbetreuungsvertrag noch nicht wirksam zustande gekommen ist, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf den angefragten und im Angebot aufgelisteten Buchungszeitraum.

Der Tierbetreuung steht es frei, auch bei Abgabe eines Angebotes, weitere Buchungsanfragen entgegenzunehmen und ggf. ein Angebot abzulehnen.

Der Tierhalter bestätigt mit seiner Unterschrift im Betreuungsvertrag, die AGBs des Tierbetreuers vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.

Tierbetreuung

Der Tierhalter versichert, dass

  • sein Tier sozialverträglich, gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, ausreichend geimpft und entwurmt ist.
  • er im Krankheitsfall des Tieres für eventuelle Tierarztkosten alleinig aufkommt.
  • bei Hunden eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das/die zu betreuende(n) Hund(e) besteht. Die Police ist bei Abschluss des Betreuungsvertrages, bzw. auf Wunsch des Tierbetreuers vorzulegen.
  • der zu betreuende Hund nicht gefährlich und es bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden mussten.
  • die Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Tierbetreuer ansteckende Erkrankungen der Tiere rechtzeitig mitzuteilen. Der Tierbetreuer kann die Betreuung auf Grund dessen jederzeit absagen, um andere Tiere, bzw. Kunden nicht zu gefährden.

Der Tierhalter verpflichtet sich ferner genügend Futter, Zubehör bzw. Einstreu kostenlos und gut sichtbar zur Verfügung zu stellen und die Kosten, sowie den Aufwand/Fahrtkosten für ggf. zusätzlich benötigtes Verpflegungsmaterial, zu begleichen. Bei den zu gebenden Medikamenten zusätzlich auf einem Zettel die Art, Menge / Anzahl zu notieren und gut sichtbar dazu zu legen.

Der Tierhalter ist verpflichtet, dem Tierbetreuer rechtzeitig mitzuteilen, wenn seine Hündin läufig ist oder wenn das zu betreuende Tier verhaltensauffällig war oder ist.

Sofern die Tierbetreuung in privaten (Wohn-)räumen des Tierhalters stattfindet, verpflichtet sich der Tierhalter, den Tierbetreuer über etwaig in den Privaträumen vorhandene technische Vorrichtungen zu informieren, die zur, insb. auch verdeckten, Anfertigung und Speicherung von Bild- und Tonaufnahmen des Tierbetreuers objektiv geeignet sind. Der Tierhalter verpflichtet sich ferner, entsprechende technische Vorrichtungen während der Dauer der Tierbetreuung nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Tierbetreuers einzuschalten und insb. zu nutzen.

Der Tierbetreuer versichert, dass

  • mit großer Sorgfalt jedes einzelne Tier art- und verhaltensgerecht versorgt wird.
  • im Krankheitsfall des Tieres versucht wird, den Tierhalter oder die weitere angegebene Kontaktperson umgehend telefonisch zu erreichen.
  • wenn der Tierhalter oder die weitere angegebene Kontaktperson nicht zu erreichen sind und die Erkrankung als Notfall eingeschätzt wird, das Tier auch ohne telefonische Rücksprache zum Tierarzt gebracht wird.
  • Ist der vom Tierhalter angegebene Tierarzt nicht erreichbar oder besteht ein akuter Notfall, ist der Tierbetreuer berechtigt, den Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Tierhalter in voller Höhe inkl. Zeitaufwand u. Fahrtkosten laut Preisliste zu tragen bzw. zu übernehmen. Dies gilt auch im Todesfall des Tieres. Die Beurteilung eines Notfalls obliegt dem Tierbetreuer.
  • Ist eine medizinische Behandlung (z.B. Medikamentengabe) erforderlich, sind der Behandlungsplan und die dafür benötigten Medikamente gut sichtbar bereit zu legen.

Der Tierhalter hat jederzeit das Recht, sich während der Betreuungszeit bei der Tierbetreuung nach dem Wohl seines Tieres/seiner Tiere zu erkundigen. Die Tierbetreuung ist verpflichtet hierüber wahrheitsgemäße Aussagen zu machen.

Betreuungsabwicklung

Terminwünsche erfolgen vorab in mündlicher oder schriftlicher Form und werden bei freier Verfügbarkeit durch den Tierbetreuer bestätigt.

Nach einer Beauftragung (mündlich oder schriftlich) ist für jeden gebuchten Termin bzw. für jedes gebuchte Paket eine Betreuungsvereinbarung auszufüllen und beiderseits zu unterschreiben.

Diese beinhaltet, neben dem zu betreuenden Tier/Kundennummer und dem Ausführungstag/Uhrzeiten bzw. dem Betreuungszeitraum eine grundlegende Beschreibung der gebuchten Betreuungstätigkeiten.

Voraussetzung für eine Betreuungsvereinbarung ist jedoch ein bestehender Betreuungsvertrag, der vor Inanspruchnahme der ersten Betreuung zwischen dem Tierhalter und dem Tierbetreuer, ggf. beim Erstbesuch, geschlossen wird.

Stornierung gebuchter Betreuungstermine

Der Tierhalter und Tierbetreuer können die Betreuung bis zu 10 Kalendertage kostenfrei vor dem Betreuungstermin stornieren. Ansonsten steht der Tierbetreuer in der Pflicht, die Betreuung durchzuführen. Abweichungen davon werden schriftlich festgelegt. Erfolgt die Stornierung durch den Tierhalter nicht fristgerecht, wird diesem die Hälfte der vereinbarten Betreuungskosten (exkl. Fahrtkosten) in Rechnung gestellt. Wird die Betreuung durch den Tierhalter innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem ersten Betreuungstag storniert, oder während der Betreuungszeit gekürzt, werden die vollen Betreuungskosten (exkl. Fahrtkosten) fällig.

Coronabedingt wird eine Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Betreuungsbeginn (komplett), oder bei einem Abbruch während der Betreuungszeit (restlichen Tage), mit 50 % der vereinbarten Betreuungskosten (exkl. Fahrtkosten) berechnet. Hierfür ist ein geeigneter Nachweis innerhalb von 14 Tagen ab Stornierung vorzulegen.

Soweit der Tierbetreuer kurzfristig an der Wahrnehmung der Betreuung verhindert sein sollte, ist der Tierhalter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Solche Ausnahmen sind namentlich Krankheit, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehr oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, welche eine Wahrnehmung der Betreuungsleistungen unmöglich machen. Die vereinbarten Kosten für den ausgefallenen Termin müssen insoweit vom Tierhalter nicht entrichtet werden. Eine etwaige im Vorfeld entrichtete Zahlung des Tierhalters wird auf Wunsch des Tierhalters entweder binnen 14 Tagen durch den Tierbetreuer erstattet oder mit künftigen Leistungen des Tierbetreuers verrechnet.

Im Falle einer Erkrankung des Tierbetreuers, ist dieser berechtigt, eine Person seiner Wahl mit der Betreuung zu beauftragen. Eine entsprechende Eignung der Aushilfsperson wird durch den Tierbetreuer versichert. Für die Haftung der Aushilfsperson gilt § 278 BGB entsprechend.

Medizinische Notfälle

Im Falle eines auftretenden medizinischen Notfalls bzw. wenn situationsbedingt ein schnelles Handeln erforderlich ist, ist der Tierbetreuer verpflichtet – sofern es die Situation zulässt – den Tierhalter bzw. die evtl. im Betreuungsvertrag angegebene Person umgehend zu kontaktieren, über den Sachverhalt zu informieren und ggf. weitere Schritte abzuklären.

Der Tierhalter hat ggf. eine weitere Kontaktperson zu nennen, welche der Tierbetreuer bei Nichterreichen anstatt dessen kontaktieren kann, insofern situationsbedingt schnelles Handeln erforderlich ist.

Die Behandlung des Tieres beim entsprechenden Tierarzt, erfolgt nach dessen AGB.

Sämtliche Kosten der Behandlung sind vom Tierhalter zu bezahlen und werden, wie im Betreuungsvertrag vereinbart, abgewickelt.

Die Anfahrtskosten und der Zeitaufwand zum/beim Tierarzt sind nach der jeweils gültigen Preisliste des Tierbetreuers zu vergüten.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung ist entweder im Voraus oder innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Leistung zu entrichten. Die Bezahlung kann in bar, per Überweisung auf das Bankkonto oder per PayPal-Überweisung erfolgen.

Der Tierbetreuer behält sich vor, Preisanpassungen, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung, durchzuführen.

Die Betreuung umfasst, die in der Betreuungsvereinbarung gebuchten Leistungen.

Als Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ein Vorstellungstermin, sowie der Termin für die Schlüsselübergabe wird pauschal mit 10 € berechnet.

Haftung des Tierhalters

Der Tierhalter haftet für die Schäden, welche durch sein Tier entstanden sind. § 833 BGB findet vollumfänglich Anwendung. Ein entsprechender Gesetzesauszug ist als Anlage den vorliegenden AGB beigefügt.

Hat ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit, trägt der Tierhalter die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Betreuungstiere.

Wird eine Erkrankung oder eine Verhaltensauffälligkeit seitens des Tierhalters bewusst verschwiegen, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Tierhalters. Der Tierbetreuer übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden, oder Folgeschäden.

Haftung des Tierbetreuers

Für die Haftung des Tierbetreuers an Schäden, denen das Tier einem Dritten in der in § 833 BGB bezeichneten Weise zufügt, gilt § 834 BGB entsprechend. Ein Gesetzesauszug ist als Anlage den vorliegenden AGB beigefügt.

Der Wohnungsschlüssel des Tierhalters ist, sofern eine Betreuung innerhalb der Wohnung/Haus erforderlich ist, rechtzeitig an den Tierbetreuer zu übergeben. Erfolgt die Schlüsselübergabe in den Briefkasten des Tierhalters , übernimmt der Tierbetreuer dafür keine Haftung.

Der Tierbetreuer ist verpflichtet, die zum Zweck der Leistungserbringung überlassenen Gegenstände und Unterlagen sorgfältig zu verwahren und diese nach Beendigung der Betreuung auf Anforderung an den Tierhalter zurückzugeben. Für hierbei entstehende Schäden, die der Tierbetreuer aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht, übernimmt er die volle Haftung. Eine Haftung für Schäden an Pflanzen wird ausgeschlossen.

Der Tierbetreuer haftet nicht für Schäden, z.B. an Zubehör und Einrichtung oder an den Tieren selbst, die während der Betreuungszeit, durch Dritte, durch die Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen.

Für Tiere, die laut Tierhalter „Freigänger“ sind übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung für Verletzungen des Tieres oder einer Rückkehr des zu betreuenden Tieres.

Eine Haftung für Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie im Falle eines Ablebens des Tieres wird nicht übernommen.

Weiterhin haftet der Tierbetreuer nicht für Schadensersatzansprüche, welche durch falsche oder unvollständige Angaben des Tierhalters ursächlich sind.

Schäden am Tier sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.

Alle tiermedizinischen Versorgungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Für etwaige Folgeschäden übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.

Kündigung des Betreuungsvertrages

Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit einer Frist von 10 Tagen gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist/sind innerhalb der Kündigungsfrist noch ein, bzw. mehrere Betreuungstermin(e) vereinbart, so verlieren diese durch die Vertragskündigung nicht ihre beidseitige Wahrnehmungspflicht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei schwierigen oder aggressiven Hunden, und bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Information über und Nutzung von technischen Vorrichtungen, bleibt hiervon unberührt. In solchen Fällen ist der Tierbetreuer insbesondere berechtigt, die Betreuung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Ausschlussklausel

Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach deren Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen. Die Nichteinhaltung dieser Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.  Lehnt die Gegenseite den Anspruch in Textform ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung oder Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

Diese Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und ebenfalls nicht bei grob fahrlässigen oder bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen.

Schriftformerfordernis

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis selbst kann auch nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien verzichtet werden. Das Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei individuellen Abreden, die zwischen den Parteien nach Vertragsschluss mündlich ausgehandelt werden (§ 305 b BGB).

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen bei Vertragsabschluss nicht.

Informationen zum Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Manuela Rajić, Pfötchen-Nanny, Gell’sche Str. 78, 41472 Neuss, Deutschland, Tel.: 0151/53279101, E-Mail: m.rajic@pfoetchen-nanny.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

  1. Tierbetreuung
    1.1 Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der Betreuung des Tieres verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht mit dem Betreuungsverhältnis in Verbindung stehen, erfolgt nicht. Es werden personenbezogene Daten an Dritte nur dann vermittelt, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig sind, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.

Der Tierhalter erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die im „Vertrag“ ermittelten Informationen gespeichert werden.
1.2 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Tierbetreuungsvertrag erhobenen personenbezogenen Daten in die elektronische Kundendatei des Tierbetreuers aufgenommen werden. Dazu ist das Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung/Betreuungsvertrages Voraussetzung.
1.3 Sofern der Tierhalter im Betreuungsvertrag die Erlaubnis erteilt hat, vom Tierbetreuer selbst erstellte Fotos/Videos des Tieres auf der Webseite www.pfoetchen-nanny.de sowie auf der betreuereigenen Facebook-Seite zu veröffentlichen, besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber des Tierbetreuers für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internetseiten – zum Beispiel für das Herunterladen von Bildern und dessen anschließender Nutzung durch Dritte.

2) Kontaktaufnahme per Webformular

Der Betreiber dieser Seite (www.pfoetchen-nanny.de) nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit mir (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche dies sind, können Sie aus dem Kontaktformular ersehen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist mein berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

3) Rechte des Betroffenen
3.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die ich Sie nachstehend informiere:
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.
3.2 WIDERSPRUCHSRECHT
WENN ICH IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUNDMEINES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITE, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDE ICH DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN ICH ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KANN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

4) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
4.1 Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft, bzw. das Betreuungsvertragsverhältnis beendet wird.
4.2 Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
4.3 Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

5) Datenverarbeitung zur Zahlung per PayPal
Bei Zahlung via PayPal werden Ihre Zahlungsdaten im Rahmen der Zahlungsabwicklung an die PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), weitergegeben. Die Weitergabe erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und nur insoweit, als dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist. PayPal behält sich die Durchführung einer Bonitätsauskunft vor. Hierfür werden Ihre Zahlungsdaten gegebenenfalls gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis des berechtigten Interesses von PayPal an der Feststellung Ihrer Zahlungsfähigkeit an Auskunfteien weitergegeben. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung in Bezug auf die statistische Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit verwendet PayPal zum Zwecke der Entscheidung über die Bereitstellung der jeweiligen Zahlungsmethode. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte enthalten (sog. Score-Werte). Soweit Score-Werte in das Ergebnis der Bonitätsauskunft einfließen, haben diese ihre Grundlage in einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren. In die Berechnung der Score-Werte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Weitere datenschutzrechtliche Informationen, unter anderem zu den verwendeten Auskunfteien, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von PayPal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full. Sie können dieser Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit durch eine Nachricht an PayPal widersprechen. Jedoch bleibt PayPal ggf. weiterhin berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, sofern dies zur vertragsgemäßen Zahlungsabwicklung erforderlich ist.

6) SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
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7) Es gilt die aktuell gültige Datenschutzerklärung, die jederzeit auf der Internetseite www.pfoetchen-nanny.de eingesehen und heruntergeladen bzw. auf Wunsch in ausgedruckter Form übergeben werden kann.